Überwachungskameras: Was ist rechtlich erlaubt?

In Deutschland dürfen Privatpersonen ihr eigenes Grundstück überwachen, solange dabei keine Bereiche aufgenommen werden, in denen eine berechtigte Privatsphäre besteht. Das bedeutet, dass das eigene Haus, der Garten und Eingangsbereiche überwacht werden dürfen, solange nicht unabsichtlich öffentliche Bereiche oder benachbarte Grundstücke erfasst werden. Zudem sollte auf deutliche Hinweisschilder geachtet werden, die auf die Videoüberwachung aufmerksam machen, um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. 

Es ist verboten, Bereiche zu überwachen, in denen Personen in der Erwartung auf Privatsphäre stehen – dazu gehören Innenräume, private Gärten anderer Personen oder öffentliche Bereiche, in denen die Überwachung zu einer massiven Verletzung der Persönlichkeitsrechte führen könnte. Auch das Aufzeichnen von Ton ist kritisch zu betrachten, da hierbei die Persönlichkeitsrechte Dritter besonders geschützt werden müssen. Daher ist es manchmal nützlich, sich vor Installation einer Überwachungskamera rechtlich beraten zu lassen.

Bernd verbindet als Smart Home Redakteur technisches Know-how mit einem feinen Gespür für Innovationen und Trends. In seinen fundierten Artikeln liefert er praxisnahe Tipps und erklärt, wie das vernetzte Zuhause intelligent und komfortabel gestaltet werden kann.