Balkonkraftwerke – Registrierung wird deutlich erleichtert

Balkonkraftwerk

Ab dem 1. April 2024 erleichtert die Bundesnetzagentur den Prozess der Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) erheblich. Die Änderungen umfassen eine vereinfachte Nutzeroberfläche und die Reduzierung der notwendigen Angaben, um die Anmeldung schneller und effizienter zu gestalten. Betreiber von Balkonkraftwerken sind fortan verpflichtet, lediglich eine Handvoll Informationen zu ihrer Person und zum Balkonkraftwerk selbst zu hinterlegen – ein deutlicher Rückgang von den zuvor geforderten rund 20 Detailangaben auf nunmehr nur fünf essenzielle Informationen.

Diese Neuerung folgt auf die Erkenntnis, dass im Jahr 2023 allein 300.000 der insgesamt 1,6 Millionen neu registrierten Stromerzeugungsanlagen Balkonkraftwerke waren. Angesichts dieser Zahlen ist eine Vereinfachung des Anmeldungsprozesses unerlässlich, um die administrativen Hürden für Bürgerinnen und Bürger zu minimieren.

Die Vereinfachung des Registrierungsverfahrens ist Teil eines umfangreicheren Gesetzespakets, das aktuell im Bundestag diskutiert wird. Ein zentrales Element dieses Pakets ist die Verringerung der im MaStR zu erfassenden Daten speziell für Balkonkraftwerke. So wird beispielsweise die Anforderung entfallen, die Ausrichtung der Solaranlage anzugeben.

Des Weiteren sieht das Gesetzespaket vor, dass die Meldung von Balkonkraftwerken an den Netzbetreiber nicht mehr notwendig ist. Die Eintragung im MaStR gilt als ausreichend, wodurch der Registrierungsprozess weiter vereinfacht wird. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Aufgabe, den zuständigen Netzbetreiber automatisch über den Anschluss eines neuen Balkonkraftwerks zu informieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung eines Balkonkraftwerks im MaStR

Um Betreibern von Balkonkraftwerken den Registrierungsprozess weiter zu erleichtern, folgt hier eine detaillierte Anleitung:

  1. Persönliche Angaben: Zuerst sind grundlegende persönliche Informationen wie Name und Adresse des Anlagenbetreibers erforderlich.
  2. Angaben zum Balkonkraftwerk: Anschließend müssen spezifische Informationen zum Balkonkraftwerk angegeben werden. Dazu gehören die Leistung der Anlage, der Hersteller, das Modell, die Inbetriebnahmedatum und der Installationsort.
  3. Verzicht auf die Ausrichtungsangabe: Im Gegensatz zu früher ist die Angabe der Ausrichtung der Anlage nicht mehr erforderlich.
  4. Automatische Benachrichtigung des Netzbetreibers: Durch die Registrierung im MaStR erfolgt eine automatische Information des zuständigen Netzbetreibers durch die Bundesnetzagentur. Eine separate Meldung durch den Anlagenbetreiber entfällt.
  5. Bestätigung und Abschluss: Nach dem Eintragen der erforderlichen Informationen erhalten die Anlagenbetreiber eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung.

Diese Vereinfachungen zielen darauf ab, die Nutzung von Balkonkraftwerken attraktiver zu machen und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, indem mehr Bürgerinnen und Bürger zur Produktion erneuerbarer Energie angeregt werden.